Antragsfrist: 31.07.2023
Anträge können hier eingereicht werden.
Gefördert werden Konzerte und Musiktheaterproduktionen, Reihen oder Festivals, Education-Projekte, Artist-in-Residence-Programme, Akademien sowie Klangkunst. Hybride Projekte aus Veranstaltungen, die live und digital stattfinden, sind ebenfalls förderfähig. Die Projekte müssen in Deutschland, in Frankreich, in der Schweiz oder in Luxemburg entwickelt und realisiert werden, wobei der Austauschgedanke zwischen dem deutschsprachigen und frankophonen Kulturraum Kern des Projekts sein muss. Besonders förderungswürdig sind Projekte, die in mindestens zwei der vier Länder entwickelt und/oder präsentiert werden. Besonders berücksichtigt werden Residenzen und umweltbewusste, ressourcenschonende Projekte, die Lösungen im Sinne der Nachhaltigkeit anbieten.
Die nächste Antragsfrist endet am 31. Juli 2023. Die Projekte dürfen frühestens am 1. Januar 2024 beginnen. Die genauen Förderkriterien gibt es hier.