Neues Residenzprogramm zur Unterstützung geflüchteter Musiker*innen aus der Ukraine
Das neue Förderprogramm „U*music“ ermöglicht Residenzen geflüchteter ukrainischer, belarussischer und russischer Musikschaffender bei deutschen Ensembles. Aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vermittelt der Deutsche Musikrat 85 Residenzen bei deutschen Ensembles und Klangkörpern. Die Residenzen werden mit bis zu 6.500 Euro gefördert.
Ziel des Förderprogramms ist es, die künstlerische Qualität der geflüchteten Musikschaffenden zu erhalten, ihnen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu geben und durch die Einbindung in bestehende Ensemblestrukturen zu einem kreativen Neuanfang in Deutschland zu verhelfen. Antragsberechtigt sind professionell in Deutschland tätige Musikensembles aller Genres. Residenzen können an Instrumentalmusiker*innen, Sänger*innen, Dirigentinnen und Dirigenten sowie Komponierende aller Genres vergeben werden.
Pro Ensemble werden bis zu fünf Residenzen gefördert. Die Antragsstellung ist bis zum 15. September online möglich. Weitere Informationen, die Fördergrundsätze und das Anmeldeformular finden Sie hier.